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   LG Leipzig, 29.06.2021 - 01 S 113/21   

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https://dejure.org/2021,48268
LG Leipzig, 29.06.2021 - 01 S 113/21 (https://dejure.org/2021,48268)
LG Leipzig, Entscheidung vom 29.06.2021 - 01 S 113/21 (https://dejure.org/2021,48268)
LG Leipzig, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 01 S 113/21 (https://dejure.org/2021,48268)
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  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Auszug aus LG Leipzig, 29.06.2021 - 1 S 113/21
    Erst wenn der Vortrag des Vermieters diesem Maßstab genügt, obliegt dem Mieter der Beweis, dass ein Selbstnutzungswille des Vermieters schon vorher nicht bestand (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az.: VIII ZR 300/15, Rn. 25).
  • AG Leipzig, 04.03.2021 - 166 C 2930/19

    Vermieter muss Wegfall des Eigenbedarfs schlüssig darlegen

    Auszug aus LG Leipzig, 29.06.2021 - 1 S 113/21
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 04.03.2021 (Az.: 166 C 2930/19) nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung im schriftlichen Verfahren gegeben sind.
  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 143.22

    Schülerinnen und Schüler müssen sich weiter auf COVID-19 testen

    Damit sind der Antragstellerseite zumutbare alternative und ebenfalls anerkannte Testmöglichkeiten außerhalb der Schule eingeräumt, die sie zweimal wöchentlich mit verhältnismäßig geringem Aufwand wahrnehmen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2021 - OVG 3 S 63/21 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2021 -OVG 1 S 113/21 - ).
  • VG Berlin, 27.05.2022 - 3 L 139.22
    Damit sind der Antragstellerseite zumutbare alternative und ebenfalls anerkannte Testmöglichkeiten außerhalb der Schule eingeräumt, die sie zweimal wöchentlich mit verhältnismäßig geringem Aufwand wahrnehmen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2021 - OVG 3 S 63/21 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2021 -OVG 1 S 113/21 - ).
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